Fotoğrafların arşivlenmesi ve eposta bildirimleriyle ilgili bildirim
Yeni siparişlere olanak sağlamak için fotoğraflarınızı arşivlemek hizmetimizin bir parçasıdır ve dolayısıyla bu, bir müşteri hesabı oluşturmanın sözleşmesel bir parçasıdır.
Buna ek olarak, eposta yoluyla hatırlatıcıların / bildirimlerin gönderilmesi (örneğin, fotoğrafların hazırlanması veya fotoğrafların silinmesi ile ilgili bilgiler) hizmetimizin bir parçasıdır ve bu nedenle ayrı bir izin isteği gerektirmez.
E-postaların gönderilmesi şu anda medyada yoğun bir şekilde tartışıldığından, yeni müşteri hesapları için ek onay alma kararı aldık. Bizden daha fazla mesaj almak istemiyorsanız, lütfen bize bir e-posta yazın veya e-posta bildirimi içerisindeki üyelikten çık bağlantısına tıklayın.
Gizlilik politikamız burada'da bulunabilir.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Foto-Gassner
für Hochzeits- und Eventfotografie im Konsumentenbereich und damit zusammenhängende Dienstleistungen
Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden/Auftraggeber und der Berufsfotografin Heidi Gassner
(nachfolgend Foto-Gassner genannt) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in der zum Vertragsabschluss geltenden Fassung – sofern nicht ausdrücklich
Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder im Laufe ihrer Dauer werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame
Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen
treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass Foto-Gassner einzelne oder alle der ihr
zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
Fotos im Sinne dieser AGB sind alle von Foto-Gassner hergestellten Produkte, unabhängig von deren technischer
Form oder Medium (digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf Datenträgern, gedruckte oder belichtete Bilder als
Einzelbild oder in Fotobüchen bzw. Hochzeitsalben, Videos, Slideshows, etc.)
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist
Heidi Gassner
Hauptstraße 46/4/5
2544 Leobersdorf
Österreich
+43 664 420 10 13
office@foto-gassner.at
www.foto-gassner.at
2. Angebot, Vertragsabschluss
Die Angebote von Foto-Gassner sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden –
freibleibend und unverbindlich, und haben eine Gültigkeit von max. 14 Tagen.
Die Auftragserteilung an Foto-Gassner kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax etc.) als auch mündlich
(persönlich, telefonisch) erfolgen. Foto-Gassner übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit
nach Einlangen des Auftrags eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die
Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Foto-Gassner und
dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird. Mit diesem Vertrag
akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Preise, Versandkosten
Für die Erstellung der Fotos gilt das vereinbart Honorar. Die Rechnung erfolgt steuerbefreit gemäß
Kleinunternehmerregelung §6(1)27 UStG. Die Preisangaben erfolgen in Euro.
An- und Abreise von Foto-Gassner erfolgen von 2544 Leobersdorf aus. Bis 50 km einfache Fahrt werden keine
Reisespesen verrechnet, soweit nicht anders vereinbart. Darüber hinausgehend werden die jeweiligen
Reisespesen im Vertrag schriftlich vereinbart. Übersteigt die An- und Abfahrt den zuvor vereinbarten Umfang
oder wurde nichts schriftlich vereinbart, werden je gefahrenem Kilometer EUR 0,42 verrechnet. Bei Anreise mit
der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlichen Übernachtungen werden die tatsächlich entstehenden
Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein
Doppelzimmer in der Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen
Anwesenheit bei ganztägigen Veranstaltungen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.
Materialkosten und sonstige Aufwendungen für Porto, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc. sind im
Auftragshonorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Essen und Getränke während der
Veranstaltung werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Auftragsausführung vom Vertragspartner gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten
und werden gesondert verrechnet, für bereits begonnene Arbeiten bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
Für eine spontane Verlängerung der fotografischen Begleitung der Veranstaltung auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers oder bei Verzögerungen die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder
Witterungseinflüssen wird ein im Vertrag vereinbartes Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde
berechnet, ausgenommen vorheriger anderslautender schriftlicher Vereinbarungen.
An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen sind wir nicht gebunden.
Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird die Terminreservierungsgebühr
nicht erstattet. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online
Galerie, Fotobücher) Eigentum von Foto-Gassner.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleibt die Ware im Eigentum von Foto-Gassner.
5. Ausführung der Vertragspflichten
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden
Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Foto-Gassner ausgeübten
künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen
Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen
abgelichtet werden. Foto-Gassner ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber
erwünscht ist. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des
Auftraggebers nicht gestattet.
Insbesondere bei Halb oder Ganztagesbuchungen sind Foto-Gassner oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene
Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
Foto-Gassner wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
Foto-Gassner verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung der entstandenen Bilder, sofern nicht
ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Foto-Gassner wird die fertig bearbeiteten
Bilder ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung
stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Foto-
Gassner und eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
6. Urheberrechtliche Bestimmungen
Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke iSd §§ 1, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und
Leistungsschutzrechte des Herstellers (§§ 14ff, 73ff UrhG) stehen ausnahmslos dem Fotografen zu. Der Fotograf
hat mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das
ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich
vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung ist in
diesem Fall nur nach Maßgabe einer vom Fotografen erteilten Nutzungsbewilligung zulässig (vgl. Punkt 3.6.). §
75 UrhG gelangt nicht zur Anwendung.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der
Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen
erst nach vollständiger Bezahlung an Foto-Gassner auf den Auftraggeber über.
Bei öffentlicher Nutzung der Bilder z.B. in sozialen Netzwerken ist ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht
von Foto-Gassner zu machen.
Die gewerbliche Nutzung oder der Weiterverkauf der Bilder bzw. die Einreichung bei Fotowettbewerben
bedürfen in jedem Fall vorab die schriftliche Genehmigung von Foto-Gassner.
7. Zahlung
Sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist das Honorar sofort nach
Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Wurde ein Zahlungsziel vereinbart, sind die gelegten Rechnungen längstens
binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei einlangend bei Foto-Gassner zur Zahlung fällig.
Foto-Gassner ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen
Schuld sowie der darauf angefallenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge:
Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
Für den Fall des Zahlungsverzuges werden unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a.
sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Vertragspartner bei
verschuldetem Zahlungsverzug verpflichtet, Foto-Gassner sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden
Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu
refundieren.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen Foto-Gassner nur dann berechtigt,
wenn dieser zahlungsunfähig ist und die Forderung des Vertragspartners in einem rechtlichen Zusammenhang
mit seiner Verbindlichkeit steht oder die Forderung vom Gericht rechtskräftig festgestellt oder von Foto-Gassner
anerkannt wurde.
8. Gesetzliches Rücktrittsrecht
Gemäß § 11 FAGG kann der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
In nachstehenden Fällen ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen:
bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn Foto-Gassner – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des
Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts
bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der
Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
Bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
9. Pflichten des Vertragspartners
Schad- und Klagloshaltung: Der Vertragspartner verpflichtet sich, Foto-Gassner vollständig gegenüber
Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls er aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften bzw.
des Verhaltens des Vertragspartners zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt bzw. gerichtlich oder
außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
10. Annahmeverzug, Rücktritt des Vertragspartners
Foto-Gassner ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner trotz schriftlicher
Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag
(Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw. Teilzahlungen) verstößt. Der Vertragspartner hat Foto-
Gassner jedenfalls den von ihm schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen.
11. Gewährleistung/ Haftung
Foto-Gassner haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Schadenersatzansprüche für Sachschäden sind bei bloß leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden
nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Foto-Gassner entstanden ist.
Die Planung und Ausführung der Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer
Umstände wie z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse oder Verkehrsstörungen (auch von
Familienangehörigen von Foto-Gassner) Foto-Gassner zum Vereinbarten Termin nicht erscheinen, kann keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es
kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von Foto-Gassner kommen, bemüht sich dieser (falls gewünscht)
einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt, vorzuschlagen. Ein Anspruch darauf
besteht nicht.
Foto-Gassner haftet nicht für den Verlust der gespeicherten Daten und Fotos. Für Schäden, die durch das
Übertragen der gelieferten Daten auf dem Computer des Kunden entstehen, wird kein Ersatz geleistet.
Foto-Gassner ist berechtigt Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder dergleichen zu beauftragen. Foto-Gassner ist
weiters berechtigt die Aufträge mittels eigenem Personal oder mittels Unterstützung durch Fremdleistung zu
erbringen.
Sollte gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Foto-Gassner zurückzusenden und kurz schriftlich
mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Für mangelhafte Ware wird, soweit möglich, Ersatz geliefert oder
für die Beseitigung des Fehlers gesorgt. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der
Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen
Regelungen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüche an Dritte ist ausgeschlossen.
Sämtliche Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich mitzuteilen. Danach
gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen
unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Foto-Gassner beim Kunden möglicherweise
zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen sowie bei unterschiedlichen Druckern können
Farbdifferenzen auftreten. Dies ist kein Fehler des Werkes und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn diese durch Foto-Gassner schriftlich bestätigt wurden.
Foto-Gassner haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12. Datenschutz
Foto-Gassner speichert und verarbeitet die vom Vertragspartner bekanntgegebenen personenbezogenen Daten
(Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer etc.)
sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie z.B. Bestelldatum, bestellte bzw.
gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc.)
unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes idgF für Zwecke der Vertragserfüllung. Foto-
Gassner verwendet die vom Vertragspartner mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte
ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser
in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach vollständiger
Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach
Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei erteilter Einwilligung werden die
Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Vertragspartner kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Foto-Gassner und dem Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis,
einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Vertrages, gilt
österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und der Verweisungsnormen des
internationalen Privatrechts als vereinbart. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Diese
Rechtswahl gilt jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts
des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Jegliche vertragsändernde oder –ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Stand: Jänner 2018